Mein Leihkind sucht nach einem Schreiber, weil wir unsere Wintersonnenwende-Ritualwunschzettel ausfüllen möchten. Dabei erwähnt sie, dass sie den Füller der Mama ja nicht nehmen darf. Aha. „Warum nicht?“ frage ich. Weil sie erst noch den Füllerführerschein machen müsse. Aha. Füllerführerschein?
Heute fangen Kinder in der Schule mit einem Bleistift an und den Füller dürfen sie erst benutzen, wenn sie den Umgang damit erlernt haben. Zum Beispiel, dass man weniger fest drückt als mit einem Bleistift und wie man nicht kleckert beim Schreiben. Und dafür gibt es eine kleine Prüfung: Den Füllerführerschein.
Also mein erster Führerschein war das Seepferdchen.